Was tun im Trauerfall

Wenn ein Trauerfall eintritt, was muss ich dann tun?

Bei einem Sterbefall im Hause benachrichtigen Sie Ihren Hausarzt oder wenn nicht erreichbar den Notarzt unter 112. Halten Sie den Personalausweis des Verstorbenen für den Arzt bereit und lassen von ihm einen Totenschein ausstellen. Anschließend rufen Sie uns an – egal zu welcher Tages- oder Nachtzeit – damit wir die Überführung übernehmen.

Tritt der Sterbefall im einem Krankenhaus oder einem Seniorenheim ein, übernehmen diese Einrichtungen die Benachrichtigung in der Regel für Sie. Nachdem ein Arzt den Tod festgestellt hat, stellt er den Totenschein aus. Dieser ist die Voraussetzung für eine Überführung.

In den ersten Stunden nach dem Ereignis ist die seelische und organisatorische Unterstützung besonders wichtig. Rufen Sie uns gerne an, damit wir Ihnen zur Seite stehen können. Wir sind zu jeder Tages- und Nachtzeit unter der Rufnummer 04321  95 22 770 für Sie erreichbar.

Eine Reihe von Dokumenten ist rechtlich notwendig und ermöglicht uns die Erledigung der erforderlichen Behördengänge. Bitte stellen Sie diese, wenn möglich, zusammen.

Hier finden Sie eine Liste der erforderlichen Dokumente:

    • Familienstammbuch (vollständig geführt)
      Sollte das Familienstammbuch nicht vorhanden oder unvollständig sein, sind Einzeldokumente notwendig.
    • Personalausweis / Reisepass
    • Geburtsurkunde
    • Heiratsurkunde / Familienstammbuch oder Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
    • Todesbescheinigung
    • Sterbeurkunde (falls Ehegatte bereits verstorben)
    • Rentenbescheid
    • Mitgliedskarte der Krankenkasse (Versichertenkarte/Chip-Karte)
    • Versicherungspolicen (Lebens- bzw. Sterbeversicherungen mit letztem Zahlungsnachweis)
    • Grabdokumente (Urkunden über Nutzungsrecht an einer vorhandenen Familien- oder Wahlgrabstätte)

Neben den Formalitäten stehen wichtige Entscheidungen an. Wir besprechen mit Ihnen, welche Entscheidungen wann zu treffen sind, damit diese Abläufe Ihre Trauer nicht stören.

Falls Dokumente nicht aufgefunden werden können, helfen wir Ihnen gerne, diese bei den zuständigen Behörden zu beschaffen.