Patientenverfügung
Der Gesetzgeber hat am 1. September 2009 festgelegt, dass eine Patientenverfügung schriftlich vorliegen muss, um bindend zu sein. Die Patientenverfügung ist eine vorsorgliche Erklärung, die dann in Kraft tritt, wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen mündlich zu äußern. Dieser Zustand kann durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung eintreten. Sie legen durch dieses Schriftstück fest, welche medizinische Behandlung Sie in bestimmten Krankheitssituationen wünschen oder ablehnen.
Sie sollten den Text regelmäßig mit Datum und Unterschrift bestätigen, damit er seine Gültigkeit behält, und dafür sorgen, dass Ihre Verfügung im Bedarfsfall auch gefunden wird.